Veranstaltung: SPÜ MA – Das Brettspielfestival der Alpen Veranstaltungszeitraum: 28. bis 30. Mai 2027 Veranstaltungsort: Stadtsaal Kufstein sowie gegebenenfalls weitere ausdrücklich ausgewiesene Veranstaltungsbereiche.
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Ticketbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten, Festivalpässen, Tageskarten, Tickets für Zusatzveranstaltungen sowie Gutscheinen, die unmittelbar vom Brettspielverein Kufstein – Abteilung SPÜ MA angeboten werden.
Für einzelne Turniere, Organized Plays, Workshops, Side-Events, den SPÜ MA-Flohmarkt oder andere Sonderveranstaltungen können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Auf diese wird bei der jeweiligen Anmeldung hingewiesen.
Werden Leistungen durch externe Unternehmen oder Veranstalter angeboten, können zusätzlich oder ausschließlich deren Geschäftsbedingungen gelten. Darauf wird beim jeweiligen Angebot hingewiesen.
Für Merchandise, das über einen externen Merchandise-Anbieter verkauft wird, kommt der Kaufvertrag grundsätzlich mit dem jeweils angegebenen Anbieter und nicht mit dem Brettspielverein Kufstein zustande.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der SPÜ MA.
II. Vertragsabschluss und Ticketsystem
Tickets für die SPÜ MA können insbesondere über das auf der offiziellen SPÜ MA-Website bereitgestellte Ticketsystem erworben werden.
Die Darstellung von Tickets und sonstigen Leistungen stellt eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung dar.
Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche eine verbindliche Bestellung ab.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch SPÜ MA bzw. das eingesetzte Ticketsystem zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Bestellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben. Insbesondere ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, sofern das Ticket elektronisch übermittelt wird.
Tickets können insbesondere als digitale Tickets, PDF-Tickets, QR-Code-Tickets oder in einer anderen im Bestellprozess ausdrücklich angegebenen Form bereitgestellt werden.
Eine bestimmte technische Form des Tickets ist nur geschuldet, wenn diese beim Kauf ausdrücklich zugesagt wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Ticket beim Zutritt in einer lesbaren und überprüfbaren Form vorweisen zu können.
Der Kunde erhält nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags, welche die gesetzlich erforderlichen Informationen enthält, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als E-Mail mit PDF-Anhang).
III. Ticketarten und Zutrittsberechtigung
SPÜ MA kann insbesondere folgende Ticketarten anbieten:
Tageskarten,
Mehrtagestickets bzw. Festivalpässe,
ermäßigte Tickets,
Kinder- und Jugendtickets,
Familienangebote,
Tickets für einzelne Veranstaltungen, Turniere oder Side-Events,
kostenlose oder vergünstigte Helfer-, Mitarbeiter- oder Sondertickets.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Ticketbeschreibung beim Kauf.
Ein Festivalpass bzw. Mehrtagesticket berechtigt während der darin angegebenen Veranstaltungstage zum Zutritt zu den im Ticket enthaltenen Veranstaltungsbereichen.
Einzelne Turniere, Workshops, Organized Plays, Side-Events oder Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl können eine zusätzliche Anmeldung oder ein zusätzliches Ticket erfordern.
Aus dem Besitz eines allgemeinen Festivalpasses entsteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Programmpunkt, für den eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist oder dessen Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Bei ausverkauften oder vollständig belegten Programmpunkten besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
IV. Preise und Zahlung
Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Ticketsystem angezeigten Preise.
Der vollständige Gesamtpreis einschließlich allfälliger Gebühren wird vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Gesamtbetrag unmittelbar bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Allfällige Zahlungsdienstleister können für die technische Zahlungsabwicklung eigene Bedingungen vorsehen.
Für Zahlungen werden keine zusätzlichen Kosten verrechnet, soweit solche nicht vor Abschluss der Bestellung ausdrücklich ausgewiesen wurden und gesetzlich zulässig sind.
V. Kein Rücktrittsrecht bei Veranstaltungstickets
Bei Tickets für Veranstaltungen, Freizeitveranstaltungen, Turniere, Workshops und vergleichbare Leistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht für Verbraucher grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktrittsrecht, soweit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG erfüllt sind.
Die Bestellung eines entsprechenden Veranstaltungstickets ist daher nach Vertragsabschluss grundsätzlich verbindlich.
Eine Nichtteilnahme des Kunden – insbesondere wegen Krankheit, Terminüberschneidung, persönlicher Verhinderung, Anreiseproblemen oder sonstigen in seiner Sphäre liegenden Gründen – begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
VI. Übertragung und Weiterverkauf von Tickets
Nicht personalisierte Tickets dürfen grundsätzlich privat an andere Personen weitergegeben werden, sofern bei der jeweiligen Ticketart nichts anderes angegeben ist.
Personalisierte Tickets dürfen nur nach den vom Veranstalter vorgesehenen Möglichkeiten übertragen oder umpersonalisiert werden.
Für eine Umpersonalisierung kann eine vor Abschluss des Vorgangs ausgewiesene Bearbeitungsgebühr verlangt werden.
Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
Ebenso untersagt ist der Weiterverkauf von Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht zu einem wesentlich höheren Preis als dem ursprünglichen Ticketpreis.
SPÜ MA kann Tickets sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Ticketbetrug, Fälschung, unzulässige Vervielfältigung oder einen unzulässigen gewerblichen Weiterverkauf bestehen.
Vor einer endgültigen Sperre ist dem Ticketinhaber, soweit dies möglich und zumutbar ist, Gelegenheit zur Klärung zu geben.
VII. Digitale Tickets und Einlass
Bei digitalen Tickets ist grundsätzlich der jeweils im Ticketsystem hinterlegte eindeutige Ticketcode bzw. QR-Code maßgeblich.
Jedes Ticket berechtigt nur im vorgesehenen Umfang zum Zutritt.
Tickets dürfen nicht unbefugt vervielfältigt, verändert oder manipuliert werden.
Wird derselbe Ticketcode mehrfach vorgelegt, ist grundsätzlich nur das zuerst ordnungsgemäß kontrollierte Ticket zutrittsberechtigt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein digitales Ticket so aufzubewahren, dass Dritte keinen unberechtigten Zugriff darauf erhalten.
Kann ein digitales Ticket aufgrund eines technischen Problems des Endgeräts nicht angezeigt werden, bemüht sich SPÜ MA um eine Überprüfung der Zutrittsberechtigung, sofern der Ticketkauf eindeutig nachvollzogen werden kann.
SPÜ MA kann dafür einen geeigneten Identitäts- oder Kaufnachweis verlangen.
Kann die Zutrittsberechtigung nicht eindeutig festgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Zutritt ohne Vorlage eines gültigen Tickets.
VIII. Jugendschutz und minderjährige Besucher
Für die SPÜ MA gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Tiroler Jugendschutzrechts.
Kinder und Jugendliche dürfen die Veranstaltung nur in dem gesetzlich zulässigen zeitlichen und inhaltlichen Umfang besuchen.
Als Kinder und Jugendliche gelten die im jeweils geltenden Tiroler Jugendgesetz definierten Altersgruppen.
Eltern, Obsorgeberechtigte und sonstige Aufsichtspersonen bleiben für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten verantwortlich.
Der Erwerb eines Tickets durch oder für einen Minderjährigen führt nicht dazu, dass SPÜ MA die persönliche Aufsichtspflicht der Eltern, Obsorgeberechtigten oder einer sonstigen Aufsichtsperson übernimmt.
Soweit gesetzlich erforderlich, dürfen Kinder und Jugendliche die Veranstaltung nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen bzw. müssen die Veranstaltung zu den gesetzlich vorgesehenen Zeiten verlassen.
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Tiroler Jugendgesetzes haben Kinder öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich spätestens um 23:00 Uhr zu verlassen. Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson haben die Veranstaltung grundsätzlich spätestens um 24:00 Uhr zu verlassen. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr haben öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich spätestens um 01:00 Uhr zu verlassen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Änderungen der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen gehen diesen AGB vor.
SPÜ MA ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.
Kann ein erforderlicher Altersnachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt zu altersbeschränkten Veranstaltungsbereichen oder Programmpunkten verweigert werden.
Für einzelne Programmpunkte, Turniere, Spiele oder Veranstaltungsbereiche können aufgrund ihres Inhalts zusätzliche Altersbeschränkungen vorgesehen werden. Auf diese wird nach Möglichkeit bei der jeweiligen Veranstaltung hingewiesen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Alkohol, Tabak, Nikotinprodukte und sonstige jugendgefährdende Produkte sind einzuhalten.
Mitarbeiter und Beauftragte von SPÜ MA sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Alterskontrollen durchzuführen und bei Verstößen den Zutritt zu verweigern oder Besucher aus einem Veranstaltungsbereich zu verweisen.
IX. Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung
SPÜ MA bzw. der Brettspielverein Kufstein übt im Rahmen der Veranstaltung das Hausrecht aus, soweit dieses nicht dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber der Veranstaltungsstätte zusteht.
Den Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Veranstaltungsablauf oder der Durchsetzung der Hausordnung dienen.
Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, erheblich belästigt oder in der Teilnahme an der Veranstaltung unangemessen beeinträchtigt werden.
Insbesondere können folgende Verhaltensweisen zum Ausschluss von der Veranstaltung führen:
Gewalt oder Gewaltandrohungen,
erhebliche Belästigungen anderer Besucher, Mitarbeiter oder Aussteller,
diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten,
vorsätzliche Beschädigung von Spielen, Einrichtung oder fremdem Eigentum,
Diebstahl,
Manipulation oder Fälschung von Tickets,
erhebliche oder wiederholte Störung des Veranstaltungsbetriebs,
Missachtung berechtigter Sicherheitsanweisungen,
Verstöße gegen gesetzliche Jugendschutzbestimmungen,
Mitführen gesetzlich verbotener Gegenstände.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
Bei weniger schwerwiegenden Verstößen soll grundsätzlich zunächst eine Aufforderung zur Unterlassung erfolgen, sofern dies nach den Umständen zumutbar ist.
Wird ein Besucher aufgrund eines von ihm schuldhaft verursachten erheblichen Verstoßes berechtigt von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
X. Programmänderungen und begrenzte Teilnehmerzahlen
Das angekündigte Veranstaltungsprogramm kann sich bis und während der Veranstaltung ändern.
Insbesondere können Aussteller, Spieleverlage, Vortragende, Spielleiter, Turnierveranstalter oder einzelne Programmpunkte kurzfristig ausfallen oder geändert werden.
SPÜ MA ist berechtigt, zumutbare und sachlich gerechtfertigte Änderungen des Programms, der Räume, Spieltische, Zeitpläne oder Veranstaltungsabläufe vorzunehmen.
Der Ausfall einzelner Aussteller, Spiele, Turniere, Workshops, Stages oder Programmpunkte berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung des allgemeinen Festival-Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Wurde für einen abgesagten Programmpunkt ein gesondertes kostenpflichtiges Ticket erworben, wird der dafür bezahlte Preis erstattet, sofern keine zumutbare Ersatzleistung angeboten und vom Kunden angenommen wird.
Der Erwerb eines allgemeinen Festival-Tickets (z. B. Tages- oder Mehrtagesticket) begründet einen Anspruch auf den Besuch der Veranstaltung als Ganzes. Der Ausfall einzelner Aussteller, Spiele, Turniere, Workshops, Stages oder unentgeltlicher Programmpunkte berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung des allgemeinen Festival-Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung als zentrales Ereignis der Brettspielszene dadurch nicht wesentlich verändert wird.
XI. Absage oder Verschiebung der gesamten Veranstaltung
Wird die SPÜ MA vollständig abgesagt und findet kein Ersatztermin statt, wird der für das Veranstaltungsticket bezahlte Ticketpreis zurückerstattet.
Wird die gesamte Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behält das Ticket grundsätzlich für den Ersatztermin seine Gültigkeit.
Kann oder möchte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er innerhalb einer von SPÜ MA bekanntgegebenen angemessenen Frist die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
Bereits tatsächlich erbrachte und separat ausgewiesene Leistungen können von einer Rückerstattung ausgenommen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Weitergehende Aufwendungen des Besuchers, insbesondere:
Anreise,
Parkgebühren,
Übernachtung,
Verpflegung,
Urlaubstage,
sonstige Reise- oder Nebenkosten
werden grundsätzlich nicht ersetzt, soweit SPÜ MA für diese Kosten nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen einzustehen hat.
XII. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Kann die Veranstaltung aufgrund eines außerhalb des Einflussbereiches von SPÜ MA liegenden Ereignisses nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, wird SPÜ MA die Besucher so rasch wie zumutbar informieren.
Zu solchen Ereignissen können insbesondere zählen:
Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse,
behördliche Verbote oder Anordnungen,
erhebliche Sicherheitslagen,
Epidemien oder Pandemien,
Ausfall oder Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte,
erhebliche Ausfälle der Energie- oder Verkehrsinfrastruktur,
vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
SPÜ MA ist in solchen Fällen berechtigt, die Veranstaltung im erforderlichen Umfang anzupassen, zu unterbrechen, zu verschieben oder abzusagen.
Die gesetzlichen Ansprüche der Ticketinhaber bleiben unberührt.
Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Rückzahlungsansprüche aufgrund höherer Gewalt erfolgt nicht.
XIII. Gutscheine
Von SPÜ MA entgeltlich ausgegebene Wertgutscheine sind zeitlich unbefristet gültig.
SPÜ MA legt für solche Gutscheine keine vertragliche Ablauffrist fest und beruft sich, soweit rechtlich zulässig, gegenüber dem Gutscheininhaber nicht allein aufgrund des Zeitablaufs auf einen Verfall des Gutscheinwertes.
Ein Gutschein verliert seinen Wert insbesondere nicht allein deshalb, weil seit seiner Ausstellung mehrere Jahre vergangen sind.
Gutscheine können für jene Leistungen von SPÜ MA verwendet werden, für die sie nach ihrer Beschreibung bestimmt sind.
Reicht der Gutscheinwert für den Kauf nicht aus, kann der Differenzbetrag mit einer angebotenen Zahlungsmethode beglichen werden.
Wird der Gutschein nicht vollständig verbraucht, bleibt das verbleibende Guthaben erhalten.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt grundsätzlich nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
Bei elektronischen Gutscheinen bemüht sich SPÜ MA bei Verlust des Gutscheincodes um Wiederherstellung, wenn der ursprüngliche Erwerb und die noch bestehende Berechtigung eindeutig nachgewiesen werden können.
Ein kommerzieller Weiterverkauf von SPÜ MA-Gutscheinen ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht gestattet.
XIV. Spieleausleihe und fremdes Eigentum
Bei der SPÜ MA können Spiele des Veranstalters, von Kooperationspartnern, Verlagen oder anderen Berechtigten zur Nutzung bereitgestellt werden.
Besucher sind verpflichtet, ausgeliehene oder zur Verfügung gestellte Spiele und deren Bestandteile sorgfältig zu behandeln.
Fehlende oder bereits beschädigte Bestandteile sollen möglichst unmittelbar bei Übernahme bzw. nach Feststellung gemeldet werden.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Spiele dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht aus dem dafür vorgesehenen Veranstaltungsbereich entfernt werden.
XV. Flohmarkt / Bring & Buy
Für den SPÜ MA-Flohmarkt bzw. Bring-&-Buy-Bereich gelten ergänzende Teilnahme- und Verkaufsbedingungen.
Diese regeln insbesondere:
Registrierung der angebotenen Spiele,
Einstellgebühren,
Verkaufsprovision,
Preisfestlegung,
Zustand der Spiele,
Verkauf und Zahlungsabwicklung,
Auszahlung des Verkaufserlöses,
Abholung nicht verkaufter Artikel,
Umgang mit nicht abgeholten Artikeln,
Haftung und Gewährleistung,
unzulässige Verkaufsgegenstände.
Die jeweils veröffentlichten Flohmarktbedingungen werden bei der Anmeldung als Verkäufer bekanntgegeben.
XVI. Turniere, Organized Plays und Side-Events
Für Turniere, Organized Plays, Pen-&-Paper-Runden, Tabletop-Veranstaltungen und andere Events mit begrenzter Teilnehmerzahl kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein.
Die Anmeldung zu einem Programmpunkt begründet nur dann einen garantierten Teilnahmeplatz, wenn dies bei der Anmeldung ausdrücklich bestätigt wird.
Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Spiel-, Turnier- oder Teilnahmebedingungen gelten.
Bei erheblich verspätetem Erscheinen kann ein reservierter Platz anderweitig vergeben werden, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich ist.
Entscheidungen der jeweiligen Turnier- oder Spielleitung über den organisatorischen Spielablauf sind zu beachten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
XVII. Haftung
Brettspielverein Kufstein haftet für von ihm oder seinen zurechenbaren Personen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung zudem nicht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Gesetzlich zwingende Schadenersatzansprüche von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände der Besucher wird keine Verwahrung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich (z. B. an einer bewachten Garderobe) zur Verwahrung übernommen wurden. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von nicht zur Verwahrung übernommenen Gegenständen haftet Brettspielverein Kufstein nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
XVIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte.
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Forderungen gegen SPÜ MA nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von SPÜ MA ausdrücklich anerkannt wurde, soweit gesetzlich zulässig.
XIX. Kommunikation bei wichtigen Veranstaltungsänderungen
SPÜ MA kann Ticketkäufer über wesentliche Änderungen, Verschiebungen oder Absagen der Veranstaltung über die beim Ticketkauf angegebenen Kontaktdaten informieren.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Bestellung eine korrekte E-Mail-Adresse bzw. die im Bestellprozess erforderlichen Kontaktdaten anzugeben.
Aktuelle Informationen können zusätzlich auf der offiziellen SPÜ MA-Website veröffentlicht werden.
XX. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anzuwenden sind.
Gegenüber Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihnen der Schutz entzogen wird, der ihnen durch jene zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Brettspielverein Kufstein vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurden.
Stand: August 2026
Gültig für die SPÜ MA 2027 – Das Brettspielfestival der Alpen